Die Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige bietet straffällig gewordenen Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, Entschuldungshilfen an, mit dem Ziel, ihre wirtschaftliche, soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen.
Die Hilfen umfassen zinslose oder zinsgünstige Darlehen bis zu 3.000,- Euro aus Fondsmitteln und die Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften für Darlehen bis zu 7.500,- Euro. Die Darlehen sollen dazu verwendet werden, Schulden zu bereinigen, die im Zusammenhang mit Straftaten oder aus anderen Gründen entstanden sind.
Dabei wird die vollständige Ablösung aller bestehenden Forderungen angestrebt, sofern mit allen Gläubigern Vergleiche in der notwendigen Höhe erreicht werden können. Verhandlungsgrundsatz ist, einen Interessenausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen und damit einen Beitrag zur Erhaltung des Rechtsfriedens zu leisten, insbesondere bei finanziellen Forderungen aus Straftaten. Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzansprüche von Opfern aus Gewalttaten sollen nach Möglichkeit in vollem Umfang in Sanierungsverfahren Berücksichtigung finden.
Kontakt:
Stiftung "Resozialisierungsfonds für Straffällige"
Luisenstrasse 13
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 / 32 26 14
Fax: +49 (0) 611 / 32 28 68
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