Die Stiftung ist eine Einrichtung für straffällig gewordene Menschen aus Hessen, die überschuldet sind und die ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr tilgen können.
Die Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1979 vom hessischen Minister der Justiz gegründet.
Die Stiftung bietet straffällig gewordenen Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, Entschuldungshilfen mit dem Ziel, ihre wirtschaftliche, soziale und berufliche Wiedereingliederung zu
unterstützen.
Die Hilfen umfassen zinslose oder zinsgünstige Darlehen. In der Regel sind das bis zu 3.000,- Euro aus Fondsmitteln und in begründeten Einzelfälle Darlehen bis zu 8.000,- Euro.
Die Darlehen sollen dazu verwendet werden, Schulden zu bereinigen, die im Zusammenhang mit Straftaten oder aus anderen Gründen entstanden sind. Dabei wird die vollständige Ablösung aller
bestehenden Forderungen angestrebt, sofern mit allen Gläubigern Vergleiche in der notwendigen Höhe erreicht werden können. Verhandlungsgrundsatz ist, einen Interessenausgleich zwischen Schuldner
und Gläubiger herbeizuführen und damit einen Beitrag zur Erhaltung des Rechtsfriedens zu leisten, insbesondere bei finanziellen Forderungen aus Straftaten. Schmerzensgeldforderungen und
Schadensersatzansprüche von Opfern aus Gewalttaten sollen nach Möglichkeit in vollem Umfang in Sanierungsverfahren Berücksichtigung finden.