Informationen für Gläubiger


Schulden entstehen häufig im Zusammenhang mit Straftaten und führen nicht selten bei Straffälligen zu einer Überschuldung, die aus eigener Kraft nicht bewältigt werden kann.


Die Stiftung Resozialisierungsfonds ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1979 durch den hessischen Minister der Justiz gegründet mit dem Ziel, die Resozialisierungsbemühungen von Straffälligen durch Entschuldungshilfen zu fördern.


Die Hilfen werden in Form von rückzahlbaren Darlehen auf Antrag an ehemals Straffällige gewährt, die ihren Wohnsitz in Hessen haben und förderungswürdig erscheinen. Wesentliche Voraussetzungen für eine Hilfe sind soziale, persönliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie die ernsthafte Motivation eines Antragstellers zur kontinuierlichen Mitarbeit bei der Schuldenregulierung. Mit einer Gesamtsanierung der Schulden soll der Wiedereinstieg in sozial und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse ermöglicht und damit der Gefahr erneuter Straffälligkeit vorgebeugt werden.


Die Gläubigerverhandlungen werden von der Betreuungsperson des Schuldners aufgenommen, sobald die Stiftung nach einer entsprechenden Voranfrage unter Vorbehalt einer abschließend positiven Entscheidung des Stiftungsvorstands eine Entschuldungshilfe in Aussicht gestellt hat. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines Darlehens besteht nicht.


Zwischen Schuldner und Gläubiger soll ein Interessenausgleich herbeigeführt werden!


Auf Grund der sozialen und wirtschaftlichen Lage unserer Klientel ist eine Schuldenregulierung oft nur in begrenztem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Die Entschuldungsverfahren der Stiftung sind in vielen Fällen die einzige Aussicht für Gläubiger, bislang uneinbringliche Forderungen wenigstens teilweise realisieren zu können. Fehlendes oder zu geringes, nicht pfändbares Erwerbseinkommen sind u. a. Gründe für zunehmende Probleme unserer Klientel, das Schuldenproblem aus eigener Kraft lösen zu können. Deshalb setzt die Stiftung bei Planung eines Sanierungsvorhabens die Vergleichsbereitschaft aller Gläubiger voraus, um die Gesamtverschuldung auf ein angemessenes, dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen des Schuldners entsprechendes Maß zu senken.


Das Sanierungskonzept wird unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Gesamtforderungen auf der Basis einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung entwickelt. Das Vergleichsangebot orientiert sich an der voraussichtlich zu erzielenden Quote in einem Insolvenzverfahren. Die Aussichten für Gläubiger, mittels einer Barquote über unseren Fonds befriedigt zu werden, könnten den langwierigen, häufig erfolglosen Prozess gerichtlicher Beitreibungsversuche beenden.


Am Ende unserer Information sind Sie möglicherweise von unserem Vorschlag nicht begeistert. Wir hoffen trotzdem auf Ihre Mitarbeit und Ihre Bereitschaft, die Entschuldungsbemühungen unserer Klientel zu unterstützen und damit auch einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung Rechnung zu tragen.