Informationen für Schuldner

Was Sie tun müssen

  1. Ihren bisherigen Umgang mit Geld überprüfen und bereit sein, Ihre Schulden zu regulieren und das Schuldenmachen zu beenden, mit
    • der beigeordneten Bewährungshelferin / dem Bewährungshelfer oder
    • der Sozialarbeiterin / dem Sozialarbeiter im Vollzug oder
    • der Schuldnerberaterin / dem Schuldnerberater bei kommunalen Beratungsstellen oder
    • dem Sozialdienst bei freien und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und Vereinen der Straffälligenhilfe zusammenarbeiten,
  2. Ihre Einkommens- und Vermögenssituation offen legen.
  3. Alle Anstrengungen unternehmen, im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten mit dem Abtragen von Schulden zu beginnen.
  4. Absprachen und Vereinbarungen mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater gewissenhaft einhalten, überschüssige Beträge aus Ihrem regelmäßigen Einkommen nach Abzug aller laufenden Kosten für den Lebensunterhalt während der Beratungsphase für die Schuldenregulierung ansparen.
  5. Bereit sein, ein eventuelles Sanierungshilfedarlehen in angemessenen monatlichen Raten zu tilgen.

Wenn Sie nach diesem Grundsätzen handeln und auch die sonstigen Bedingungen erfüllen, ist im einvernehmlichen Zusammenwirken aller Beteiligten mit Hilfe der Stiftung Resozialisierungsfonds vielleicht eine Sanierung Ihrer Schulden erreichbar. Ihre Beraterin/Ihr Berater wird im Verlauf der Beratung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Entschuldungsverfahrens mit Hilfe der Stiftung Resozialisierungsfonds vorliegen. Erst dann kann ein entsprechender Antrag bei der Stiftung gestellt werden.

 

Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens

Über die Gewährung eines Darlehens entscheidet der Vorstand der Stiftung Resozialisierungsfonds oder der Geschäftsführer in dessen Auftrag. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines Darlehens besteht nicht. Im Falle der Bewilligung eines Darlehens wird die Darlehenssumme unmittelbar an die Gläubiger des Antragstellers ausgezahlt. Das Darlehen ist von dem Antragsteller in vorab vertraglich vereinbarten monatlichen Raten zurückzuzahlen.