Wenn Sie nach diesem Grundsätzen handeln und auch die sonstigen Bedingungen erfüllen, ist im einvernehmlichen Zusammenwirken aller Beteiligten mit Hilfe der Stiftung Resozialisierungsfonds vielleicht eine Sanierung Ihrer Schulden erreichbar. Ihre Beraterin/Ihr Berater wird im Verlauf der Beratung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Entschuldungsverfahrens mit Hilfe der Stiftung Resozialisierungsfonds vorliegen. Erst dann kann ein entsprechender Antrag bei der Stiftung gestellt werden.
Über die Gewährung eines Darlehens entscheidet der Vorstand der Stiftung Resozialisierungsfonds oder der Geschäftsführer in dessen Auftrag. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines Darlehens besteht nicht. Im Falle der Bewilligung eines Darlehens wird die Darlehenssumme unmittelbar an die Gläubiger des Antragstellers ausgezahlt. Das Darlehen ist von dem Antragsteller in vorab vertraglich vereinbarten monatlichen Raten zurückzuzahlen.