Fallbeispiel 3

Schuldensanierung für Kevin T.


Kevin T. ist ein 24 Jahre junger Mann, der vor einigen Jahren aus den neuen Bundesländern nach Hessen kam. In Ostdeutschland hatte er nach seinem Hauptschulabschluss keine Lehrstelle gefunden.

 Über Bekannte fand Herr T. einen Hilfsarbeiter-Job auf dem Bau, wo er einen recht guten Stundenlohn erhielt. Er mietete sich eine kleine Wohnung, schaffte sich Möbel, Fernseher, Stereoanlage und Videorecorder per Ratenkauf beim Versandhaus an und schloss einen Handy-Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter ab. Bei einer örtlichen Fahrschule begann er mit seiner Führerscheinausbildung. Obwohl er noch keine Fahrerlaubnis hatte, fuhr er eines Tages unerlaubt mit dem Firmenwagen zur Baustelle. Zufällig geriet er in eine Polizeikontrolle, was ihm nicht nur eine Anzeige der Polizei, sondern auch die Kündigung der Arbeitsstelle einbrachte.


Eine feste Arbeitsstelle fand Kevin T. zunächst nicht, weshalb sich seine Einkommenssituation erheblich verschlechterte. Zwar konnte er durch Aushilfsjobs seinen Lebensunterhalt halbwegs bestreiten, aber es entstanden Mietschulden, er geriet mit den Ratenzahlungen in Rückstand und konnte die Rechnungen für die Handy-Gebühren nicht mehr pünktlich bezahlen. Seine Bank war nicht bereit, ihm den Dispositionskredit zu erhöhen und drohte mit Auflösung des Girokontos, wenn er nicht die Rückstände ausgleiche. Zu all dem Ärger gesellte sich ein weiteres Strafverfahren, weil er bei einer Wirtshausschlägerei einen Unbeteiligten beleidigt und verletzt hatte. In der Verurteilung wurde ihm auferlegt, neben den Verfahrenskosten auch ein Schmerzensgeld an den Geschädigten zu zahlen. Zudem wurde er der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.


Nachdem schon im Rahmen der ersten Gespräche mit dem Bewährungshelfer deutlich wurde, dass Herr T. erheblich verschuldet ist und seinen Verpflichtungen aus eigener Kraft kaum noch nachkommen kann, setzte sich der Bewährungshelfer zunächst mit allen Gläubigern in Verbindung. Er erwirkte eine vorübergehende Stundung der aufgelaufenen Forderungen. Gemeinsam mit Kevin T. wurde ein Haushaltsplan erstellt, in dem die monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufgelistet und die verbleibenden Mittel für eine Schuldenregulierung berechnet wurden. So gelang es, mit den meisten Gläubigern Vereinbarungen über eine Ratentilgung zu vereinbaren. Teilweise konnten auch - mit Unterstützung der Eltern und der Verlobten – die Rückstände komplett bezahlt werden.


Wegen des Schmerzensgeldes für den Geschädigten stellte Herr T. über seinen Bewährungshelfer einen Antrag zur Gewährung einer Sanierungshilfe bei der Stiftung Resofonds. Die Stiftung bewilligte das dazu erforderliche Darlehen und zahlte das Schmerzengeld an den Geschädigten aus.


Kevin wird noch etwa drei Jahre dieses Darlehen an die Stiftung zurückzahlen. Er muss sich nicht mehr wegen Mahnungen und angekündigten Lohnpfändungen sorgen, die eventuell den Erhalt des Arbeitsplatzes gefährden. Er kann mit seinen Einkünften übersichtlich wirtschaften und hat gute Aussichten auf einen späteren Straferlass nach Beendigung der Bewährungszeit, da das Schmerzensgeld pünktlich ausgezahlt wurde. Auch das geschädigte Opfer hat von der gewährten Sanierungshilfe profitiert, indem die Entschädigung schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurde.