Elvira P. war eine eher unscheinbare, schüchterne Frau „in den besten Jahren“, als sie vor zwölf Jahren einen stattlichen Herrn kennen lernte. Dieser Herr zeigte sich charmant und weltgewandt, machte Komplimente und kleine Geschenke und versprach alsbald eine wunderbare gemeinsame Zukunft in luxuriöser Umgebung. Frau P. verliebte sich in den Verehrer. Sie glaubte seinen Versprechen von baldiger Hochzeit und gemeinsamen Weltreisen. Frau P. war sogar bereit, für Kredite zu bürgen, die der Herr „zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe“ benötigte. Sie zweigte Geld von den Konten ihrer Firma ab, um den gemeinsamen aufwendigen Lebensstandard zu finanzieren. Viel zu spät stellte sie fest, dass sie einem Betrüger aufgesessen war, der auf Nimmerwiedersehen verschwand, als das Geld zu Ende ging.
Elvira P. wurde vom Arbeitgeber fristlos gekündigt und später wegen Urkundenfälschung verurteilt. Darüber hinaus wurde ihr auferlegt, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen. Über Jahre hinweg musste sie den pfändbaren Teil ihres Einkommens für die Schadenswiedergutmachung abtreten. Allerdings verringerte sich die Gesamtschuld dadurch nicht nennenswert, da der monatlich pfändbare Betrag kaum die laufenden Schuldzinsen abdeckte.
In dieser bedrückenden Situation wandte sich Elvira P. an ihre örtliche Schuldenberatungsstelle. Dem dortigen Berater gelang es, mit dem Gläubiger eine Einmalzahlung zur vollständigen Erledigung
der Forderung auf Vergleichsbasis auszuhandeln. Diese Einmalzahlung wurde als Darlehen über die Stiftung Resofonds ausgezahlt. Frau P. tilgt nun das zinsgünstige Darlehen in kleinen Raten über
etwa vier Jahre – danach wird sie vollständig schuldenfrei sein.