Fallbeispiel 1

 Schuldensanierung für Walter S.


Walter S. ist 45 Jahre alt. Er hatte sich vor etwa 20 Jahren mit einem kleinen Gewerbebetrieb selbständig gemacht und konnte für seine Familie - Ehefrau und zwei Kinder - recht gut sorgen. Als die Geschäfte in seiner Branche schlecht liefen und auch noch seine Ehe in eine Krise geriet, begann Herr S. regelmäßig zu trinken. Irgendwann bestimmte der Alkohol vollständig sein Leben. Die Ehe wurde geschieden und sein Betrieb ging in Konkurs.


Herr S. hatte nicht nur Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, sondern wurde auch für Schulden aus seiner vorherigen Geschäftstätigkeit und aus der gemeinsamen Ehezeit in Anspruch genommen. Durch seinen Alkoholismus kümmerte er sich jedoch nicht um diese Verpflichtungen und arbeitet nur noch unregelmäßig.

 Es folgte eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung durch das örtliche Amtsgericht, das ihm gleichzeitig eine Bewährungshelferin zur Seite stellte. Vor drei Jahren absolvierte Herr S. eine Alkoholentzugstherapie und lebt seither „trocken“. Er hat eine Arbeitsstelle gefunden und zahlt inzwischen auch wieder Unterhalt für seine Kinder, obwohl neben den Gläubigern auch noch die Gerichtskosten und ein laufender Kredit zu bedienen sind. 


Mit Hilfe seiner Bewährungshelferin erstellte Walter S. eine Übersicht aller Schulden und schickte diese Aufstellung mit einem kurzen Anschreiben an die Geschäftsstelle der Stiftung Resofonds. Nachdem die Stiftung eine Sanierungshilfe zur Schuldensanierung in Aussicht gestellt hatte, konnte die Bewährungshelferin Verhandlungen über Vergleichszahlungen aufnehmen und nach einigen Monaten Regulierungsvereinbarungen mit allen Gläubigern schließen.


Über ein Sanierungshilfe-Darlehen der Stiftung wurden alle Gläubiger mit Vergleichszahlungen befriedigt. Das gewährte Darlehen zahlt Herr S. in kleinen monatlichen Raten an die Stiftung zurück. In etwa 2 ½ Jahren wird das Stiftungsdarlehen getilgt sein und Walter S. ist dann vollständig schuldenfrei. Für den Antragsteller hat die gewährte Sanierungshilfe damit einen ganz erheblichen Beitrag zur Wiedereingliederung und Resozialisierung geleistet.