Unsere Stiftung vergibt Umschuldungsdarlehen in der Regel bis zu 3.000,- Euro, in begründeten Einzelfällen bis zu 8.000,- Euro an Antragsteller/innen, die im Bundesland Hessen leben und ehemals straffällig waren. Es ist dabei unerheblich, ob die Straffälligkeit bereits längere Zeit zurückliegt oder ob die Antragstellerin / der Antragssteller z.B. noch unter Bewährung steht. Die Schuldenregulierung soll einen Beitrag zur Resozialisierung bzw. Rehabilitation leisten.
Die für einen Antrag auf Entschuldungshilfe notwendigen Arbeitsblätter haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt - zum Ausdrucken und/oder Herunterladen (PDF-Format). Es empfiehlt sich, die Antragsformulare mit Hilfe des zuständigen JVA-Sozialdienstes, der Bewährungshilfe oder Schuldnerberatung auszufüllen und mit einem kurzen Sozialbericht sowie dem relevanten Gläubigerschriftverkehr formlos als "Voranfrage" bei uns einzureichen (Sie können natürlich auch die bei Ihnen gebräuchlichen Formblätter verwenden). Wir melden dann zurück, in welchem Umfang wir uns engagieren würden und welche Vorgehensweise wir für das Regulierungsverfahren empfehlen. Erfahrungsgemäß ist jeder Einzelfall anders gelagert, so dass die geeignete Verfahrensweise jeweils individuell erörtert werden sollte.
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an, Telefon (0611) 32 26 11.