Geschädigte

 

Der Resofonds nimmt das Opfer einer Straftat mit seinen Entschädigungsinteressen in den Mittelpunkt.

 

Das Erleben einer Straftat ist für die Betroffenen häufig mit schwerwiegenden Folgen verbunden. Neben den materiellen und körperlichen Schäden sind insbesondere die psychischen Folgen besonders schwerwiegend. Für den Ersatz dieser Schäden hat in erster Linie der Täter aufzukommen. In vielen Fällen verfügt der Täter jedoch nicht über ausreichende Geldmittel.


Der Resofonds unterstützt die finanziellen Entschädigungsinteressen von Gewaltopfern und tritt für sie ein.

 

Täter, die sich an die Stiftung wenden, sollen im Rahmen ihrer aktiven Mitarbeit motiviert werden, im Rahmen eines Ausgleichs die den Opfern zustehenden Entschädigungszahlungen in den Schuldenplan zu integrieren. Darauf sollen die Straffälligen von ihren Betreuern der Sozialen Dienste, der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe sowie der Schuldnerberatungsstellen hingewiesen werden.

 

Schmerzensgeldforderungen und Schadenersatzansprüche von Opfern aus Gewalttaten sollen möglichst mit Hilfe der Stiftung Resozialisierungsfonds in vollem Umfang in einem Sanierungsplan berücksichtig werden.